AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
brother LOUIS Gastronomie GmbH
Veranstaltungen | Catering | Außer-Haus-Service
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der brother LOUIS Gastronomie GmbH im Bereich Catering, Getränkeausschank, Eventservice, Vermietung von Equipment sowie gastronomische Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
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§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch
• schriftliche Auftragsbestätigung,
• schriftliche Annahme des Angebots oder
• ausdrückliche Bestätigung per E-Mail
zustande.
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§ 3 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mehrleistungen, zusätzliche Getränke, Verlängerungen oder nachträglich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet.
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§ 4 Zahlungsbedingungen
30 % der Auftragssumme werden mit Auftragserteilung fällig.
Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei kurzfristigen Veranstaltungen (unter 14 Tagen Vorlauf) kann die vollständige Vorauszahlung verlangt werden.
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§ 5 Stornierung
Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Da mit der Auftragserteilung Personal, Waren und Fremdleistungen disponiert werden, gelten folgende pauschale Schadensersatzregelungen:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn | kostenfrei
29–15 Tage | 30 %
14–8 Tage | 50 %
7–3 Tage | 75 %
ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn | 90 %
am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen | 100 %
jeweils bezogen auf die vereinbarte Nettoauftragssumme.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der brother LOUIS Gastronomie GmbH bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
Nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. Mietmaterial, Technik, Kühlwagen, Personal, Transporte) werden unabhängig hiervon in tatsächlicher Höhe berechnet.
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§ 6 Teilnehmerzahl
Die endgültige Personenzahl ist spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Erfolgt keine Mitteilung, gilt die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl.
Eine Reduzierung danach bleibt unberücksichtigt.
Eine Erhöhung wird nach Möglichkeit berücksichtigt und zusätzlich berechnet.
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§ 7 Leistungsänderungen
Kurzfristige Änderungswünsche werden nach Möglichkeit umgesetzt.
Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
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§ 8 Wetter
Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber das Wetterrisiko.
Eine wetterbedingte Absage stellt keinen kostenfreien Rücktritt dar.
Bereits entstandene Kosten sowie vereinbarte Stornokosten bleiben geschuldet.
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§ 9 Mietmaterial
Überlassenes Equipment bleibt Eigentum der brother LOUIS Gastronomie GmbH bzw. des jeweiligen Vermieters.
Beschädigungen oder Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
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§ 10 Haftung
Die brother LOUIS Gastronomie GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
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§ 11 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, entfällt die Leistungspflicht.
Bereits entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
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§ 12 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
Es gilt deutsches Recht.